Rund um die Behandlung
Kostenübernahme
Privatversicherte
Private Versicherungen übernehmen in aller Regel verhaltenstherapeutische Behandlungen bei einem Psychologischen
Psychotherapeuten, wenn ein sog. Richtlinienverfahren zur Anwendung kommt (Verhaltenstherapie gehört zu der Gruppe der Richtlinienverfahren) und der Behandler approbiert ist.
Die genauen Konditionen (Anzahl der Sitzungen, Antragsverfahren) entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Vertrag. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
Beihilfe
Verhaltenstherapie ist beihilfefähig gem. der in dem jeweiligen
Bundesland zu Grunde liegenden Beihilfeordnung.
Üblicherweise sind fünf probatorische Sitzungen antrags- und
genehmigungsfrei. Auf deren Grundlage stellen der Therapeut und der
Patient gemeinsam einen Antrag bei der Beilhilfestelle.
Diesem Antrag ist eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder
Facharztes über den körperlichen Befund beizufügen (Konsiliarbericht).
Nach Erteilung der Genehmigung können die Therapiestunden fortgesetzt
werden.
Die private Zusatzversicherung schließt sich in den meisten Fällen ohne
neuerliche Prüfung der Übernahme durch die Beihilfe an.
Gesetzliche Versicherung
Verhaltenstherapie gehört als Richtlinienverfahren zum Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherer und wird via Chipkarte von den
Versicherern übernommen.
Ähnlich wie bei der Beihilfe sind aber auch hier über die probatorischen
Sitzungen hinaus Therapiestunden antrags- und genehmigungspflichtig.
Der Antrag wird gemeinsam bei der Krankenkasse gestellt. Eine
Bescheinigung des Haus- oder Facharztes ist zuvor anzufordern und dem
Antrag beizulegen.
Wenn Sie mit Ihren Behandlern im Rahmen der Kostenerstattung abrechnen,
ist die Basis für die Rechnungsstellung die Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP), das Antragsverfahren sollte dann noch einmal
gesondert mit Ihrer Krankenkasse besprochen werden.
In allen Antrags- und Genehmigungsfragen unterstütze ich Sie gerne.